Begriff: |
Bedeutung |
I |
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i.A. / i.L. |
Abkürzung für in Abwicklung.
Dieser Kurszusatz bedeutet, dass sich die AG in Auflösung
(Liquidation) befindet. Dabei bleibt nur dann ein
Wert für die Aktionäre äbrig, wenn vorher alle Gläubigerforderungen
bedient werden können. |
Index |
siehe Aktienindex |
Indikatoranalyse |
siehe Technische Analyse |
Indossament |
Ein Indossament ist eine
schriftliche übertragungserklärung, durch die Orderpapiere
(z. B. Namensaktien) von einem Eigentümer auf den
Käufer übertragen werden und der Käufer somit die
Rechte an der Urkunde erhält. |
Industrieanleihen, -obligationen,
-schuldverschreibungen |
Alle festverzinslichen
Wertpapiere, die von Unternehmen emittiert werden. |
Inflation |
Inflation bedeutet, dass
sich das Geldvolumen einer Volkswirtschaft relativ
zum Güterbestand vergrössert. Das heisst, die Preise
steigen und die Kaufkraft sinkt. |
Inhaberaktien |
Inhaberaktien stellen
den Grossteil der in Deutschland gehandelten Aktien
dar. Die Bezeichnung "Inhaber" bezieht sich
darauf, dass der Inhaber der Aktie alle mit ihr verbundenen
Rechte (Dividendenanspruch, Stimmrecht) wahrnehmen
kann. Inhaberaktien sind deshalb leicht durch Einigung
und übergabe übertragbar. |
Initial Public Offering (IPO) |
Erstes öffentliches Angebot
von Aktien am Primärmarkt. |
Innerer Wert einer Aktie |
Wird meist als Ertrags-
oder Substanzwert errechnet. Alle abgezinsten zukünftigen
Gewinne der AG bilden den Ertragswert. Ertragswert
plus bilanzielles Nettovermögen (Buchwert) plus stille
Reserven ergibt den Substanzwert. Werden diese Werte
durch die Anzahl der Aktien geteilt, erhält man den
inneren Wert einer Aktie. |
Insider |
Das sind nach § 13 WpHG
Personen, die über relevante Informationen verfügen,
die nicht öffentlich zugänglich sind. Nach § 14 WpHG
dürfen diese Insider ihre Insiderinformationen nicht
verwerten. |
Insolvenz |
Zahlungsunfähigkeit eines
Unternehmens, die meist ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren
zur Folge hat. |
institutionelle Anleger |
Kapitalsammelstellen wie
Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften etc.,
aber auch Unternehmen, die ihre Pensionskassen in
Wertpapieren anlegen oder ihre Fremdwährungsbestände
absichern. |
Interbanken - Devisenhandel |
Handel zwischen Banken |
Interbankenhandel |
Handel zwischen den Geschäftsbanken. |
Intervention (am Devisenmarkt) |
An- resp. Verkauf der
einheimischen Währung durch die Zentralbank gegen
Fremdwährung (meist gegen USD), um den Wechselkurs
der Vorstellung der Währungsbehörde entsprechend zu
stützen bzw. abzuschwächen. |
IWF |
Internationaler Währungsfonds.
Aufgrund des 1944 von den alliierten Staaten in Bretton
Woods abgeschlossenen Abkommens geschaffen, nahm der
IWF seine Tätigkeit 1946 in Washington auf. Sein Ziel
ist die Erhaltung geordneter Währungsverhältnisse.
Der IWF unterstützt Länder mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten
durch Kredite. Die Schweiz zählt seit den 90er- Jahren
zu den IWF-Mitgliedern. |
J |
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