Begriff: |
Bedeutung |
K |
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Kapitalerhöhung |
Erhoehung des Eigenkapitals
einer Aktiengesellschaft, in der Regel durch Aktienemission
oder durch Einsatz von Gesellschaftsmittel. |
Kapitalherabsetzung |
Bei dieser Eigenkapitalverminderung
unterscheidet man zwischen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung
(Teilliquidation), einer vereinfachten Kapitalherabsetzung,
welche der Sanierung dient, und einer Kapitalherabsetzung
durch Einziehung von Aktien. |
Kapitalmarkt |
Der Kapitalmarkt umfast
den Markt für langfristige Kredite (Rentenmarkt) und
Beteiligungskapital (Aktienmarkt) und dient Unternehmen
und staatlichen Institutionen zur Finanzierung von
Investitionen. |
Kapitalverwässerung |
Situation, bei der eine
Verschlechterung des Verhältnisses von Unternehmenswert
und Aktienkapital eintritt. Dies ist i.d.R. bei der
Begebung von Gratisaktien und jungen Aktien der Fall,
wenn der Kurs der neuen Aktien unter dem der alten
liegt. Bei einer Kapitalverwässerung werden Rücklagen
der Gesellschaft aufgelöst. |
Kassakurs |
Einheitskurs für ein Wertpapier
an einem Tag. |
Kaufsignal |
Jeder Indikator ausser
den Trendintensitätsindikatoren generiert Signale.
Es wird ein Kaufsignal generiert, wenn aufgrund der
Interpretation des Indikators der Kurs in Zukunft
steigen müsste |
KGV |
Das Kurs-Gewinn-Verhältnis
ist der Aktienkurs geteilt durch den Gewinn pro Aktie
und gibt daher an, ob eine AG relativ zu ihrem derzeitigen
oder ihren zukänftigen Gewinnen an der Börse billig
oder teuer ist. |
knapp behauptet |
Einschätzung der Kursentwicklung
die besagt, dass die Kurse unwesentlich unter dem
Vortagesniveau liegen. |
Kommanditgesellschaft auf Aktien,
KGaA |
Nach der Legaldefinition
des § 278 I Aktiengesetz ist eine Kommanditgesellschaft
auf Aktien eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
(juristische Person), bei der mindestens ein Gesellschafter
den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich
haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in
Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne
persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
zu haften (Kommanditaktionäre). |
Konkurs |
Ist ein gerichtlich geregeltes
Verfahren zur anteiligen Befriedigung aller Gläubiger
durch Zwangsvollstreckung des Vermögens. Voraussetzung
ist die Vermutung dauerhafter Zahlungsunfähigkeit
nach Konkursordnung. |
Konsortium |
Bei Neuemissionen sorgt
ein Bankenkonsortium für die Plazierung der neuen
Aktien im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung
und der Bestimmung eines führenden Instituts (Konsortialführer). |
Konvergenz |
Im Rahmen der Wertpapieranalyse
ist eine Konvergenz das Verhalten von zwei Linien
zueinander, meist von Kurs und einer Linie des jeweiligen
Indikators. Bei einer Konvergenz ist die Richtung
beider Linien gleich, d.h. beide steigen oder beide
fallen. |
Konversion |
Bei einer Konversion wird
eine bestehende Anleihe in eine andere umgewandelt.
Die neue Anleihe hat andere Zins- oder Tilgungskonditionen.
Dieser Vorgang ist nur dann zulässig, wenn der Anleiheneigner
der Konversion zustimmt oder wenn er bei Weigerung
eine vorzeitige Rückzahlung seines Anleihebetrags
erhält. |
komulative Dividende |
Nachzahlungspflichtige
Dividende, die föllig wird, wenn eine Dividendenzahlung
ausfällt. Es wird dann in den Folgeperioden eine Nachzahlung
vorgenommen. |
Korrektur |
Gegenreaktion zu einer
vorangegangenen, meist nachhaltigen Kursbewegung.
Der Grund dafür liegt meist darin, dass die Marktteilnehmer
die Bewegung als zu stark einschätzen. Eine Korrektur
ist dann die Rückkehr des Kurses zu seinem fundamental
gerechtfertigten Wert. |
Kotierung |
Zulassung eines Wertpapiers
zum amtlichen Handel. |
Kreuzparität |
nicht gegen den Dollar
kodierte Wechselkursparitäten |
Kulisse |
Gruppe von Marktteilnehmern,
die sich beruflich auf eigene Rechnung am Börsenhandel
beteiligt. Dazu zählen u.a. Händler, Arbitrageure
und Market Maker. Sie bilden einen wichtigen Teil
des Börsenhandels, da sie regelmässig und mit hohen
Volumina handeln und somit zur Gesamtliquidität des
Marktes beitragen. |
Kursindex |
Aktienindex, der Abschläge
wie z.B. Dividendenzahlungen nicht berücksichtigt.
Das heisst ein Anleger, der mit Aktien den Kursindex
nachbildet, hat nach einem derartigen Abschlag einen
höheren Gewinn als der Kursindex ausweist. |
Kursaussetzung |
In den meisten Fällen
sind Informationen, die in ihrer Tragweite für die
AG noch gar nicht abzuschätzen sind, aussergewöhnliche
Kursverluste oder Verdacht auf Insidertrading der
Grund für eine Kursaussetzung. |
Kursfestsetzung, -findung |
In bestimmten zeitlichen
Abständen wird jeweils der Kurs festgestellt, welcher
auf Basis der vorliegenden offenen Orders zum höchsten
Umsatz führt. |
Kursmakler |
Amtlich bestellte und
vereidigte Handelsmakler, die an den Wertpapierbörsen
die Börsenpreise amtlich festzustellen haben. Bestellung,
Vereidigung und Entlassung erfolgt durch die Börsenaufsichtsbehörde
im Einvernehmen mit der Kursmaklerkammer. |
Kurspflege |
Man spricht von Kurspflege,
wenn einflussreiche Marktteilnehmer durch entsprechendes
Angebot und Nachfrage versuchen, den Kurs in eine
von ihnen gewünschte Richtung zu bewegen. |
Kurstaxe |
Von einem Makler mündlich
geschätzter Kurs für ein Wertpapier, um die Kursfeststellung
vorzubereiten. Die Kurstaxe ist nicht identisch mit
dem taxierten Kurs. |
Kurszusätze |
Kurszusätze sind Bemerkungen
der Makler zu einem durch sie festgestellten Börsenkurs.
Sie geben dem Anleger nähere Informationen über die
Börsennotierung und sollen einer besseren Einschätzung
der aktuellen Marktlage in dem jeweiligen Papier dienen. |
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