Begriff: |
Bedeutung |
P |
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Pari_Kurs |
Ausgabe von Wertpapieren
zum Nennwert. Aktien dürfen nicht unter pari ausgegeben
werden.
Anleihen dagegen werden regelmässig unter pari (z.
B. zu 85 %) ausgegeben. |
Parität |
Die Parität gibt das
Tauschverhältnis zwischen zwei Währungen an. |
Parkett |
Auf dem Parkett des Börsensaales
findet der Börsenhandel (Präsenzbörse) statt. Zu ihm
haben nur die zugelassenen Börsenmitglieder Zutritt. |
Parketthandel |
Der Parketthandel ist
der Handel der Präsenzbörse. Er verliert zugunsten
des ortsunabhängigen Computerhandels zunehmend an
Bedeutung. |
Penny Stocks |
Besonders leichte Aktien
mit einem Kurs von meist weniger als 5 US-Dollar.
Durch ihre meist geringe Kapitalisierung sind Anlagen
in Penny Stocks mit höheren Risiken und Chancen verbunden.
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Performance |
Wertentwicklung oder Rendite
eines Investments oder eines Portfolios. Meist wird
zum Vergleich ein sogenannter Benchmark als Referenz
genommen, um die Performance im Vergleich zum Gesamtmarkt
oder zu den Branchen darzustellen. |
Performanceindex |
Aktienindex, der Abschläge
wie z.B. Dividendenzahlungen berücksichtigt. Ein Anleger,
der den Index mit Aktien nachbildet, erhält also auch
nach einem derartigen Abschlag genau den Gewinn, den
der Performanceindex ausweist. |
PEX |
Deutscher Pfandbriefindex.
Es handelt sich um einen Kursindex für den Pfandbriefsektor. |
Pfandbriefe |
Die von Hypothekenbanken
zur Refinanzierung emittierten (meist langfristigen)
Schuldverschreibungen werden als Pfandbriefe bezeichnet.
Da sie stets Immobilien als Sicherheit im Hintergrund
haben, gelten sie als risikoarme Investments. In jüngerer
Zeit werden Pfandbriefe zunehmend mit neuen Verzinsungsmodalitäten
ausgestattet. Pfandbriefe sind mündelsicher. |
Pip |
Die letzten Stellen einer
Wechselkursnotierung mit vier Stellen hinter dem Komma.
Unter den Market Makers werden zwecks Vereinfachung
der Kommunikation lediglich diese zwei Stellen angegeben,
da sich die übrigen nur bei grösseren Bewegungen des
Wechselkurses verändern. |
Plain-vanilla |
Andere Bezeichnung für
Standardoption, welche an der Börse gehandelt wird
und nicht auf einen Kundenwunsch massgeschneidert
wurde. |
Plazierung |
Unterbringung (Verkauf)
von Wertpapieren beim Publikum. Man spricht von einer
guten Plazierung, wenn eine Emission von möglichst
vielen Käufern erworben wird. |
Plusankündigung |
Kurszusatz, der vom jeweiligen
Makler nach fest definierten Regeln angegeben wird
und im wesentlichen darauf hinweisen soll, dass aufgrund
der vorliegenden Wertpapier-Orders mit Kurssteigerungen
von 5% (oder mehr) zu rechnen ist. Bei Kurssteigerungen
von 10% (oder mehr) werden diese mit einem doppelten
Pluszeichen angekündigt. |
Portfolio |
Liste/Konto mit verschiedenen
Wertpapieren. |
Portfolio Selection |
Anhand von mathematischen
Modellen erstellte Anlagestrategien. |
Portfolioimmunisierung |
Bei Portfolios mit festverzinslichen
Anleihen bedeutet eine Portfolioimmunisierung das
Absichern gegen drohende Verluste aus einer möglichen
Zinsänderung. |
Position-in-Range-Indikator |
Wie der Name schon sagt
stellt ein derartiger Indikator fest, wo sich der
aktuelle Kurs relativ zu einer festgelegten vertikalen
Kursschwankungsbreite befindet.Befindet er sich nahe
der oberen Grenze, gilt der Kurs als überkauft, analog
unten als überverkauft. Position-in-Range-Indikatoren
sind Zyklusanalyseindikatoren. |
Präsenzbörse |
Eine Präsenzbörse bezeichnet
den Börsenhandel, bei dem sich die Börsenmitglieder
auf dem Börsenparkett treffen und u. a. durch Zuruf
Käufe und Verkäufe abwickeln. |
Preisstellung |
Preis, zu dem eine Währung
ge- bzw. verkauft werden kann |
Primärmarkt |
Im Rahmen des Primärmarktes
werden Neuemissionen an Anleger ausgegeben. |
Prospekthaftung |
Stellt sich heraus, dass
im Emissionsprospekt unwahre oder irreführende Angaben
zum Nachteil von Käufern der Neuemission gemacht wurden,
haftet der Emittent und das Konsortium für entstandene
Schäden. |
Provision |
Preis, den Käufer und
Verkäufer an den Broker für eine Transaktion zahlen
müssen. Sie wird in Prozent des erzielten Umsatzvolumens
angegeben. |
Publizitätspflicht |
Verpflichtet die AGs zur
Veröffentlichung von regelmässgen und detaillierten
Angaben zur Geschätsentwicklung und soll dazu dienen,
einen einheitlichen Mindestinformationsgrad der Aktionäre
zu ermöglichen. Kommt eine AG ihrer Publikationspflicht
nicht nach, kann sie vom Handel ausgesetzt werden. |
Punkte |
kleinstmögliche Preisänderung
auf vier Dezimalstellen |
Q |
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