Begriff: |
Bedeutung |
U |
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überkauft |
Dieser Begriff wird nur
im trendlosen Zustand verwendet. Ein Wertpapier gilt
als überkauft, wenn der Kurs kurzfristig sehr stark
gestiegen ist. Im trendlosen Zustand folgt darauf
meist eine Korrektur. Wenn ein Wertpapier überkauft
ist, befindet sich der Oszillator des Zyklusanalyseindikators,
welcher das Wertpapier analysiert, stets in der oberen
Extremzone. |
Übernahmeangebot |
Ein Übernahmeangebot wird
von einem Kaufinteressenten für eine Aktiengesellschaft
abgegeben, indem den restlichen Aktionären ein Preis
für ihre Aktien geboten wird. Meist liegt dieser Preis
deutlich über dem aktuellen Börsenkurs. |
Übernahmekodex |
Eine durch die Börsensachverständigenkommission
veröffentlichte Empfehlung bezüglich dem Verhalten
betroffener Unternehmen bei öffentlichen Übernahmeangeboten.
Der Übernahmekodex soll Marktmanipulationen verhindern
und gleichzeitig gewährleisten, dass öffentliche Übernahmeangebote
alle notwendigen Informationen enthalten. |
überverkauf |
Dieser Begriff wird nur
im trendlosen Zustand verwendet. Ein Wertpapier gilt
als überverkauft, wenn der Kurs kurzfristig sehr stark
gefallen ist. Im trendlosen Zustand folgt darauf meist
eine Korrektur. Wenn ein Wertpapier überkauft ist,
befindet sich der Oszillator des Zyklusanalyseindikators,
welcher das Wertpapier analysiert, stets in der oberen
Extremzone. |
Überzeichnung |
im Rahmen einer Neuemission
mehr Anleger eine Plazierung als das Angebot es zulässt,
so spricht man von einer Überzeichnung. Die Zuteilung
erfolgt dann entweder prozentual für jeden gleich
oder nach dem Losverfahren. |
Ultimo |
Monats- ggfs. auch Jahresende.
Ein Auftrag bis Ultimo hat demnach eine Gültigkeit
bis Monatsende.
(englisch = Regenschirm): Sie bieten dem Anleger,
unter einem gemeinsamen Schirm, Anlagemöglichkeiten
in verschiedenen Einzelfonds der gleichen Investmentgruppe.
Spezielle Anlageschwerpunkte hat jeder Unterfonds.
Je nach Markteinschätzung und Risikoneigung kann der
Anleger dann ohne zusätzlichen Spesenaufwand oder
zu minimalen Gebühren zwischen den Unterfonds wechseln.
Nur beim Einstieg in den Umbrella fällt einmalig der
Ausgabeaufschlag an. |
Umbrella-Fonds |
(englisch = Regenschirm):
Sie bieten dem Anleger, unter einem gemeinsamen Schirm,
Anlagemöglichkeiten in verschiedenen Einzelfonds der
gleichen Investmentgruppe. Spezielle Anlageschwerpunkte
hat jeder Unterfonds. Je nach Markteinschätzung und
Risikoneigung kann der Anleger dann ohne zusätzlichen
Spesenaufwand oder zu minimalen Gebühren zwischen
den Unterfonds wechseln. Nur beim Einstieg in den
Umbrella fällt einmalig der Ausgabeaufschlag an. |
Umsatzvolumen |
Anzahl der umgesetzten
Aktien multipliziert mit dem Kurs der Aktien. |
unsystematisches Risiko |
unsystematisches Risiko","Das
unsystematische Risiko einer Kapitalanlage lässt sich
durch Diversifikation vollkommen eliminieren. Es handelt
sich dabei um projektspezifische Risiken. |
Unter-Pari-Emission |
Wenn der Kauf- oder Verkaufspreis
unter dem jeweiligen Nennwert der Anleihe liegt, spricht
man von Unter-Pari-Emissionen. Diese Art der Emission
ist nur bei Anleihen, nicht aber bei Aktien erlaubt. |
Uptrend |
siehe Aufwärtstrend |
Usancen |
Usancen sind im allgemeinen
traditionell entstande Handelsbräuche, die das Geschäftsgebaren
regeln. Für das Börsengeschäft in Deutschland sind
sie zum Teil im Börsengesetz festgelegt. |
V |
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