Begriff: |
Bedeutung |
V |
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V-Dax |
Dieser Index der Terminbörse
berücksichtigt die implizite Volatilität des DAX.
Man spricht deshalb vom Volatilitäts-Index. |
Valuta |
Wertstellungszeitpunkt
bzw. Buchungsdatum für eine Belastung oder Gutschrift
auf einem Konto.
Sammelbegriff für Fremdwährungen. |
variabel verzinsliche Anleihen |
Im Gegensatz zu einem
festen Kupon haben variabel verzinsliche Anleihen
keinen festen Zinssatz. Die Zinshöhe wird in regelmässigen
Abständen neu angepasst (erhöht oder ermässigt) und
richtet sich meist nach Benchmark-Zinsen. |
Venture Capital |
Eigenkapital, welches
besonders dynamischen, jungen und zukunftsträchtigen
Unternehmen zugeführt wird. |
Verbindlichkeit |
Als Verbindlichkeiten
gelten sämtliche finanziellen Verpflichtungen (Schulden
aller Art) eines Unternehmens gegenüber Dritten. |
Verkaufsignal |
Jeder Indikator ausser
den Trendintensitätsindikatoren generiert Signale.
Es wird ein Verkaufsignal generiert, wenn aufgrund
der Interpretation des Indikators der Kurs in Zukunft
fallen müsste. |
Vinkulierte Namensaktien |
Die Übertragung von Namensaktien
kann von der Zustimmung der übrigen Gesellschafter
abhängig gemacht werden. In diesem Fall bezeichnet
man diese Namensaktien als vinkuliert. Zweck vinkulierter
Namensaktien ist es, die Übersicht über den Aktionärskreis
zu behalten und einer möglichen Überfremdung durch
Aktienaufkauf an der Börse vorzubeugen. Die Fungibilität
von (vinkulierten) Namensaktien ist wegen der notwendigen
Umschreibungen eingeschränkt. |
Volatilität |
Schwankungsmass von Aktien,
Devisenkursen und Zinssätzen. Vielfach bezeichnet
dieser Begriff auch die Kurs- und Zinsschwankungen
ganzer Märkte. |
Vorbörse |
Die Vorbörse betrifft
den Wertpapier-Handel, der vor der eigentlichen Börsensitzung
zwischen den Banken und Händlern ohne Börsenaufsicht
stattfindet. Die dort zustandegekommenen Kurse werden
nicht offiziell notiert und festgehalten. |
Vorzugsaktien |
Aktien mit Vorrechten
bei der Gewinnverteilung. Für Aktien, die mit einem
nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns
ausgestattet sind, kann das Stimmrecht ausgeschlossen
werden. Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dürfen nur bis
zu einem Gesamtbetrag in Höhe des Gesamtnennbetrags
der anderen Aktien ausgegeben werden. Die Vorzugsaktien
ohne Stimmrecht gewähren mit Ausnahme des Stimmrechts
die jedem Aktionär zustehenden Rechte. Wird der Vorzugsbetrag
in einem Jahr gar nicht oder nicht vollständig gezahlt,
so haben Vorzugsaktinäre das Stimmrecht, bis die Rückstände
nachgezahlt sind. |
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