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Begriff:

Bedeutung

V

 

V-Dax

Dieser Index der Terminbörse berücksichtigt die implizite Volatilität des DAX. Man spricht deshalb vom Volatilitäts-Index.

Valuta

Wertstellungszeitpunkt bzw. Buchungsdatum für eine Belastung oder Gutschrift auf einem Konto.
Sammelbegriff für Fremdwährungen.

variabel verzinsliche Anleihen

Im Gegensatz zu einem festen Kupon haben variabel verzinsliche Anleihen keinen festen Zinssatz. Die Zinshöhe wird in regelmässigen Abständen neu angepasst (erhöht oder ermässigt) und richtet sich meist nach Benchmark-Zinsen.

Venture Capital

Eigenkapital, welches besonders dynamischen, jungen und zukunftsträchtigen Unternehmen zugeführt wird.

Verbindlichkeit

Als Verbindlichkeiten gelten sämtliche finanziellen Verpflichtungen (Schulden aller Art) eines Unternehmens gegenüber Dritten.

Verkaufsignal

Jeder Indikator ausser den Trendintensitätsindikatoren generiert Signale. Es wird ein Verkaufsignal generiert, wenn aufgrund der Interpretation des Indikators der Kurs in Zukunft fallen müsste.

Vinkulierte Namensaktien

Die Übertragung von Namensaktien kann von der Zustimmung der übrigen Gesellschafter abhängig gemacht werden. In diesem Fall bezeichnet man diese Namensaktien als vinkuliert. Zweck vinkulierter Namensaktien ist es, die Übersicht über den Aktionärskreis zu behalten und einer möglichen Überfremdung durch Aktienaufkauf an der Börse vorzubeugen. Die Fungibilität von (vinkulierten) Namensaktien ist wegen der notwendigen Umschreibungen eingeschränkt.

Volatilität

Schwankungsmass von Aktien, Devisenkursen und Zinssätzen. Vielfach bezeichnet dieser Begriff auch die Kurs- und Zinsschwankungen ganzer Märkte.

Vorbörse

Die Vorbörse betrifft den Wertpapier-Handel, der vor der eigentlichen Börsensitzung zwischen den Banken und Händlern ohne Börsenaufsicht stattfindet. Die dort zustandegekommenen Kurse werden nicht offiziell notiert und festgehalten.

Vorzugsaktien

Aktien mit Vorrechten bei der Gewinnverteilung. Für Aktien, die mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns ausgestattet sind, kann das Stimmrecht ausgeschlossen werden. Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dürfen nur bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe des Gesamtnennbetrags der anderen Aktien ausgegeben werden. Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gewähren mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär zustehenden Rechte. Wird der Vorzugsbetrag in einem Jahr gar nicht oder nicht vollständig gezahlt, so haben Vorzugsaktinäre das Stimmrecht, bis die Rückstände nachgezahlt sind.

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© 2006 Patrick Heinlein