Begriff: |
Bedeutung |
L |
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Langläufer |
Anleihen, die eine lange
Laufzeit haben, i.d.R. länger als 15 Jahre. |
Laufzeit |
Zeitraum zwischen Emission
und dem Tag, an dem die Tilgung erfolgt. |
Leeraktie |
Nicht voll eingezahlte
Aktien. |
Leerverkauf |
Verkäufe von Wertpapieren,
die sich nicht im Besitz des Verkäufers befinden.
Dieser muss diese später aber kaufen, um das Geschäft
glattzustellen und einen Bestand von Null zu erreichen
(Eindeckung). |
leichte Aktien |
Aktien mit niedrigem Börsenkurs.
Oft werden Aktiensplits durchgeführt, um leichte Aktien
zu bekommen, diese erscheinen optisch billiger. |
leichter, leicht |
Enschätzung der Kursentwicklung
die besagt, dass die Notierungen nachgebend sind. |
Leitbörse |
Als Leitbörsen werden
die wichtigsten Börsen der Welt bezeichnet, da sie
einen erheblichen Einfluss auf die anderen Börsen
haben. Die weltweiten Leitbörsen sind New York, Tokio,
London und Frankfurt. |
Leverage - Effekt |
(Hebel-Effekt) Verhältnis
des bewegten Betrages zum effektiv geleisteten Einsatz
an Finanzmärkten |
Libor |
Abkürzung für "London
interbank offered rate". Der LIBOR ist das britische
Äquivalent zum FIBOR, entsprechend der Interbank-Geldmarktsatz
in London. |
Limit, Limitierung |
Grenze, die der Käufer
oder Verkäufer von Wertpapieren dem Kommissionär bzw.
dem Makler setzt. Die wichtigsten sind Buy-Limit,
Stop-Buy-Limit, Sell-Limit und Stop-Loss-Limit. |
Liquidität |
"Flüssige" Mittel
wie Kassa- oder Kontobestände. |
Long |
Kauf einer Währung tendierend
auf steigenden Wert |
M |
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